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KV – Abrechnung Q1/2022

KV – Abrechnung Q1/2022:

1) Hinweisfenster bei Abrechnung Vorbereiten

Im ersten Quartal jeden Jahres erscheint bei Erstellung des ADT unter „Abrechnung-Vorbereiten“ dieses Hinweisfenster.
Der Hinweis erscheint auch unabhängig davon, ob Sie die empfohlene ICD Korrektur im Wartungsmenü
durchgeführt haben oder nicht.
Bestätigen Sie die Meldung mit „Ja“, um mit der Abrechnung fortzufahren.2

2) Fehlerprotokoll erste angezeigte Warnung

Dieser Warnhinweis erscheint bei allen die die Abrechnung für das erste Quartal erstellt haben und sich das fehlerprotokoll anzeigen lassen.

Bitte ignorieren Sie diese Warnung!

3) Container Abschluss Meldung (Information) – Am ende des Fehlerprotokolls

Wenn diese Informationsmeldung am Ende des Fehlerprotokolls erscheint und die Produktversion Ihres Konnektors auch die 4.80.3 ist. Sind Sie Konnektorseitig auf dem aktuellsten stand. Wenn eine andere Produktversion angezeigt wird, sollten Sie vor dem erstellen der Abbrechnung noch ein Update Ihres Konnektors durchführen.

BSI warnt vor Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky

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BSI warnt vor Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell vor der Verwendung der Kaspersky Software Produkte, aufgrund der im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland und rät zum Wechsel auf alternative Lösungen. Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware können Opfer von Cyber-Operationen werden.

Als Ihr EDV-Dienstleister beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung alternativer Lösungen. Wir setzen Panda Security Virenschutz Software seit Jahren erfolgreich ein und unterbreiten Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Zur weiteren Erhöhung Ihrer Internetsicherheit bieten wir Ihnen als sinnvolle Ergänzung zur Panda Software eine wirksame Firewall-Lösung, die wir Ihnen gern vorstellen.

eAU: So geht es mit den TI-Anwendungen weiter

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eAU: So geht es mit den TI-Anwendungen weiter

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist die Bestätigung einer Vertragsärztin / eines Vertragsarztes oder Vertragszahnärztin / Vertragszahnarztes über eine festgestellte Erkrankung der Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher verlangt werden. Die Krankenkasse bekommt in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Informationen auf den vereinbarten Vordrucken durch die Versicherten mitgeteilt.

Jährlich werden ca. 77 Mio. Arbeitsunfähigkeiten festgestellt und die Bescheinigungen in vierfacher Ausführung ausgestellt – für die Ärztinnen und Ärzte, die Versicherten, die Krankenkassen und die Arbeitgeber. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass nunmehr ab dem 01.10.2021 die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

Auch die Arbeitgeber werden ab dem 01.07.2022 in das elektronische Verfahren einbezogen. Gesetzlich ist hierfür vorgesehen, dass die Arbeitgeber die erforderlichen Daten jeweils bei Vorliegen einer Berechtigung elektronisch bei den Krankenkassen abrufen können, welche daraufhin den Arbeitgebern die relevanten Arbeitsunfähigkeitsdaten übermitteln. Sofern Arbeitgeber Meldungen über Arbeitsunfähigkeitszeiten von den Krankenkassen anfordern, ist hierfür von ihnen der Datenaustausch eAU verpflichtend einzusetzen.

Die Elektronifizierung des Verfahrens bietet viele Vorteile:

  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt werden.
  • Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung entbindet die Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse.
  • Die elektronische Fassung der eAU beseitigt Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
  • Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sorgt für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld und im Umlageverfahren nach dem Aufwandsausgleichgesetz.

Mit CGM Albis lässt sich die eAU umsetzen – aber nur mit Telematikinfrastruktur

Seit dem 1. Juli müssen alle Ärztinnen und Ärzte über die notwendigen Komponenten zum Lesen und Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügen oder diese zumindest bestellt haben. Weitere digitale Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stehen schon in den Startlöchern. Das Ziel: Alle Beteiligten sektorübergreifend digital vernetzen.

Mit den Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sollen Informationen und Unterlagen schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Nach und nach werden neue digitale Anwendungen eingeführt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Muster 1 wird es ab dem 1. Oktober nur noch teilweise geben. Abgelöst wird sie von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die eAU gilt als eine der wichtigen Bausteine des neuen TI-Kommunikationsstandards KIM. Der zeitaufwändige Prozess mit Papierbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung, die Versicherte an Arbeitgeber und Krankenkasse senden müssen, soll damit in absehbarer Zeit spürbar verschlankt werden. So lassen sich die Daten der Versicherten wesentlich schneller, sicherer und ohne Medienbrüche an Krankenkasse und Arbeitgeber übermitteln. Für die Patienten entfällt das Weitergeben der Papierbescheinigung.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Teil I mit CGM ALBIS

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Teil II mit CGM ALBIS

eAU (Komfortsignatur & neues ePostfach) in CGM ALBIS