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Fehlverhalten zum E-Rezept in CGM ALBIS

im Zusammenhang mit dem E-Rezept ist uns erst jetzt ein Fehlverhalten aufgefallen, über das wir Sie dringend informieren möchten. Das nachfolgend genannte Problem tritt nur auf, wenn an einem bereits gespeicherten E-Rezept nachträgliche Änderungen vorgenommen werden.

Das versendete E-Rezept ist nicht betroffen. Trotz des aufgetretenen Fehlers in CGM ALBIS erhalten Ihre Patientinnen und Patienten in der Apotheke die korrekt verordneten Präparate.

Es ist wichtig zu wissen, dass versendete E-Rezepte nicht wie gewohnt im Postausgang des ePostfachs aufgeführt werden, sondern fälschlicherweise in den Entwürfen. Beim Entfernen aus den Entwürfen wird zudem der korrekte Eintrag in der Karteikarte gelöscht. Aufgrund dieser Problematik sollten bis auf Weiteres keine fehlerhaften Einträge aus den Entwürfen im ePostfach gelöscht werden.

Wir werden das Problem mit dem Quartalsupdate CGM ALBIS Q3/2024 (24.30) beheben.

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