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eAU: So geht es mit den TI-Anwendungen weiter

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist die Bestätigung einer Vertragsärztin / eines Vertragsarztes oder Vertragszahnärztin / Vertragszahnarztes über eine festgestellte Erkrankung der Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher verlangt werden. Die Krankenkasse bekommt in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Informationen auf den vereinbarten Vordrucken durch die Versicherten mitgeteilt.

Jährlich werden ca. 77 Mio. Arbeitsunfähigkeiten festgestellt und die Bescheinigungen in vierfacher Ausführung ausgestellt – für die Ärztinnen und Ärzte, die Versicherten, die Krankenkassen und die Arbeitgeber. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass nunmehr ab dem 01.10.2021 die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

Auch die Arbeitgeber werden ab dem 01.07.2022 in das elektronische Verfahren einbezogen. Gesetzlich ist hierfür vorgesehen, dass die Arbeitgeber die erforderlichen Daten jeweils bei Vorliegen einer Berechtigung elektronisch bei den Krankenkassen abrufen können, welche daraufhin den Arbeitgebern die relevanten Arbeitsunfähigkeitsdaten übermitteln. Sofern Arbeitgeber Meldungen über Arbeitsunfähigkeitszeiten von den Krankenkassen anfordern, ist hierfür von ihnen der Datenaustausch eAU verpflichtend einzusetzen.

Die Elektronifizierung des Verfahrens bietet viele Vorteile:

  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt werden.
  • Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung entbindet die Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse.
  • Die elektronische Fassung der eAU beseitigt Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
  • Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sorgt für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld und im Umlageverfahren nach dem Aufwandsausgleichgesetz.

Mit CGM Albis lässt sich die eAU umsetzen – aber nur mit Telematikinfrastruktur

Seit dem 1. Juli müssen alle Ärztinnen und Ärzte über die notwendigen Komponenten zum Lesen und Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügen oder diese zumindest bestellt haben. Weitere digitale Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stehen schon in den Startlöchern. Das Ziel: Alle Beteiligten sektorübergreifend digital vernetzen.

Mit den Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sollen Informationen und Unterlagen schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Nach und nach werden neue digitale Anwendungen eingeführt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Muster 1 wird es ab dem 1. Oktober nur noch teilweise geben. Abgelöst wird sie von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die eAU gilt als eine der wichtigen Bausteine des neuen TI-Kommunikationsstandards KIM. Der zeitaufwändige Prozess mit Papierbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung, die Versicherte an Arbeitgeber und Krankenkasse senden müssen, soll damit in absehbarer Zeit spürbar verschlankt werden. So lassen sich die Daten der Versicherten wesentlich schneller, sicherer und ohne Medienbrüche an Krankenkasse und Arbeitgeber übermitteln. Für die Patienten entfällt das Weitergeben der Papierbescheinigung.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Teil I mit CGM ALBIS

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Teil II mit CGM ALBIS

eAU (Komfortsignatur & neues ePostfach) in CGM ALBIS

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